Dienstag, 26. Februar 2013

Photograph Svend-Erik Pedersen lässt unerlaubte Lichtbild-Nutzung abmahnen

Einem unserer Vertragsanwälte liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Unverzagt von Have Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Sitz in Hamburg vor.

Diese wurde ausgesprochen im Auftrag des Fotografen Svend-Erik Pedersen, ebenfalls aus Hamburg.
Gegenstand der Abmahnung ist die ohne vorherige Genehmigung des Herrn Pedersen erfolgte Verwendung von Lichtbild-Werken in einem Online-Shop. Daraus ergibt sich neben einem Urheberrechtsverstoß auch eine Verletzung von Pedersens Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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