Zur Beanstandung steht die Verwendung einer ungültigen, weil veralteten Version der Widerrufsbelehrung.
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 7.500 €.
Eine
der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten
Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen
Konsequenzen führen.
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete
Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen