Gerügt werden jeweils Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht gegen Mitbewerber auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Dazu zählen die fehlende Belehrung über den Fristbeginn des Widerrufs und Fehler hinsichtlich der 40-Euro-Klausel. Außerdem werden fehlende Angaben zur Vertragstext-Speicherung angeprangert.
Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert, wobei in beiden Fällen die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten bei über 700 € liegt.
Abgemahnten
empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen
könnte.
Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbundene hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Klink zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!
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