Sonntag, 31. März 2013

Frohe Ostern!


Das gesamte Team von it-recht-PLUS wünscht seinen Partnern, Kunden und Blog-Lesern ein frohes und gesegnetes Osterfest!

Samstag, 30. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Tobias Schmitz

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler bei Amazon (Bereich "B2C") im Namen des Herrn Tobias Schmitz Kenntnis erlangt.

Grund der Rüge ist der vermeintlich fehlende Ausweis des Grundpreises in Bezug auf den Verkauf von Party-Absperrbändern.

Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung dar.

Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Freitag, 29. März 2013

Firma "Boote & Yachten Kantschuster" lässt fehlende Grundpreis-Angabe bei Ebay-Angebot abmahnen

Uns erreichte die Meldung über eine im Namen der Firma Boote & Yachten Kantschuster (Inhaber: Heribert Kantschuster) mit Sitz in Geretsried ausgesprochene Abmahnung im Bereich des Wettbewerbsrechtes.

Gerügt wird die vermeintlich fehlende Nennung des Grundpreises (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung / PAngV) in einem Angebot auf der Onlinehandelsplattform Ebay.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Donnerstag, 28. März 2013

SEBO Handels und Vertriebs GmbH lässt fehlende Grundpreis-Angabe abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler durch die Kanzlei Denner im Namen der SEBO Handels und Vertriebs GmbH mit Sitz in 97616 Salz b. Bad Neustadt Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird eine Verletzung der Preisangaben-Verordnung durch fehlende Nennung des Grundpreises beim Endpreis hinsichtlich des Vertriebes von Klebebändern.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 27. März 2013

Merkwürdiges Schreiben des Herrn Jan Oliver Siemer (Assessor Jur.)

Einer Kundin unseres Hauses, die u. a. bei Amazon online mit elektronischen Geräten handelt, ging ein Schreiben (datiert auf den 20.03.2013) eines Herrn Ass. Jur. Jan O. Siemer aus Bremen zu.

Darin verweist der Rechtsassessor mit den Schwerpunkten Internet- und Wettbewerbsrecht die Onlinehändlerin auf angebliche Fehler in deren Internet-Auftritt.

So sei etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da unerlaubterweise der Hinweis auf die veraltete BGB-InfoV gebraucht werde.

Herr Siemer hält sich auch nicht damit zurück, mit einem Urteil des OLG Hamm sowie einem Beschluss des LG Bochum die gefährliche Lage unterstreichend , freundlicherweise die vermeintlich korrekte Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist zu nennen.

Welch nette Hilfe mit selbstloser Absicht!

"Durch dieses Schreiben gehen Sie natürlich keinerlei Verpflichtungen ein", erwähnt Jan O. Siemer weiter, und lässt es sich nicht nehmen, um eine kleine Spende in eigener Sache zu bitten. 

Falls man seinen Hinweis als hilfreich erachte, freue er sich über eine Aufwandspauschale.

Aber bitte nicht mehr als 40 €, denn Juristen haben's nicht so nötig ...

"Meine Aktion gegen das Abmahnunwesen im Internet, die sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziert und fortführen lässt, würden Sie damit sehr unterstützen und fördern." 

Es handelt sich um eine originelle Aktion, das muss man Herrn Ass. Jur. Jan Oliver Siemer zugestehen. Doch welches Motiv steckt wirklich hinter dem merkwürdigen Schreiben?

Offenbar wird hier versucht, unter einer Fassade der Art "Robin Hood für Abmahngefährdete" Geld zu verdienen. Über Sinn und Unsinn solcher unaufgefordert in die Welt verschickter Schreiben sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden.


Fakt ist: Wer als Onlinehändler gerne auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seine(n) Shop(s) rechtlich absichern lassen. Wir empfehlen Ihnen hierfür, eines unserer Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie wollen ein individuelles Angebot von uns haben? Kein Problem!
  
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Wenn Sie zuerst einen kostenlosen Blick über Ihr aktuelles Online-Angebot wünschen, so registrieren Sie sich für unseren Stresstest! Darin suchen wir nach eventuell vorhandenen Fehlern, die Sie anfällig für teuere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz machen.
  
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Dienstag, 26. März 2013

Portfolio Management GmbH lässt fehlende Anbieterkennzeichnung auf Facebook abmahnen

Im Namen der PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Facebook-Nutzer ausgesprochen.

Gerügt wurde das vermeintliche Fehlen einer Anbieter-Kennzeichnung (Impressum) bei der Erbringung einer entgeltlichen Leistung ("Kartenlegen").

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Montag, 25. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Onlineversand Leipzig GmbH

Die Onlineversand Leipzig GmbH (Mike Kretschmann) ließ auf der Plattform ebay (Handelsbereich B2C) einen Händler abmahnen, der angeblich den Hinweis auf seine gewerbliche Tätigkeit schuldig blieb.
Privatverkäufer oder gewerblicher Händler? Das ist hier die Frage.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

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Sonntag, 24. März 2013

Film-Werk "Argo" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht derzeit Abmahnungen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Argo aus.

Der US-Thriller aus dem Jahre 2012 gewann drei Preise bei der Oscar-Verleihung 2013.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €uro.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Warner Bros. aufzuklären.
  
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Freitag, 22. März 2013

Claudia Morgan lässt mangelhafte Angaben bezüglich Batterien wettbewerbsrechtlich abmahnen

Uns liegt die Information über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, ausgesprochen im Auftrag der Frau Claudia Morgan gegen einen ebay-Händler im Bereich B2C.

Beanstandet wird sowohl das Fehlen eines Hinweises auf die Rücknahme von Batterien beim Verkauf von batteriebetriebenen Spielzeug-Waren als auch der fehlende Hinweis auf die Pflicht des Verbrauchers, die Batterien ordnungsgemäß zurückzugeben.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

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Donnerstag, 21. März 2013

Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH lässt Händler auf dem Onlineportal ebay abmahnen

Im Namen der Tanno Tiarks – The Trading Company GmbH wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen ebay-Händler ausgesprochen.

Hierbei wurde gerügt, dass vermeintlich nicht ersichtlich war, ob denn der angegebene Preis bereits die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer enthält.

Der uns berichtete Gegenstandswert beläuft sich auf eine Summe von 3.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 20. März 2013

Bettina Meyer lässt fehlende Grundpreis-Angabe eines ebay-Händlers abmahnen

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Frau Bettina Meyer gegen einen Händler auf der bekannten Online-Plattform ebay.

Gerügt werden nicht vorhandene Pflichtangaben hinsichtlich der Preisangaben-Verordnung (Grundpreis).

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 19. März 2013

Patrick Jander lässt unerlaubte Bilder-Nutzung urheberrechtlich abmahnen

Uns wurde von einer urheberrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Patrick Jander berichtet. 

Beanstandet wird die vermeintlich illegale Verwendung von Bildern, welche er persönlich erstellt hat.

Die betreffende Onlinehandelsplattform heißt "Hitmeister".

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen des Herrn Patrick Jander zu unterrichten.
   
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Montag, 18. März 2013

Universal Music GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Hell: The Sequel" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album / der EP Hell: The Sequel des Künstlerduos Bad Meets Evil (mit Eminem) ab.

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.

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Sonntag, 17. März 2013

Film "The Impossible" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen im Namen der Firma Tele München

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht derzeit Abmahnungen im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk The Impossible aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Tele München aufzuklären.

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Samstag, 16. März 2013

Petr Petran lässt nach wie vor über RA Lutz Schroeder Urheberrechtsverstöße abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder mit Sitz in Kiel spricht derzeit Abmahnungen im Namen des Herrn Rechte-Inhabers Petr Petran wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Red Devil Smoking II aus.

Die Vorgehensweise von Rechtsanwalt Lutz Schröder entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Anwälte bzw. Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 15. März 2013

Verein für lauteren Wettbewerb e. V. mahnt einen ebay-Händler ab

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Verein für lauteren Wettbewerb e. V. gegen einen Online-Händler auf der bekannten Plattform ebay.

Gerügt wird der aufgrund fehlender EAR-Registrierung unerlaubte Verkauf von Elektro-Uhren.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der 
Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Donnerstag, 14. März 2013

Firma KlimaLex lässt fehlerhafte Widerrufsbelehrung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma KlimaLex (Loucas Eftaxias) mit Sitz in Filderstadt Kenntnis erlangt.

Gerügt wird die Nutzung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung im Internet-Auftritt eines Onlinehändlers.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 13. März 2013

Markenrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Daniele Distler

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine Abmahnung im Markenrecht, welche im Auftrag des Herrn Daniele Distler ausgesprochen wurde.

Gerügt wird eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Marke "Shiva Auge" in einem Online-Shop.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten begleichen. 

Eventuell weitere "Opfer" einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
  
Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 12. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der adviqo AG

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der adviqo AG mit Sitz in Berlin Kenntnis erlangt.

Gerügt werden folgende vermeintlich begangene Vergehen eines Onlinehändlers:
  • Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
  • Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PrAngV)
  • mangelhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Montag, 11. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf ebay im Namen des Herrn Gregor Dippacher

Uns wurde berichtet von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf ebay, die im Namen des Herrn Gregor Dippacher ausgesprochen wurde.

Beanstandet werden neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung das Fehlen der Grundpreis-Angabe (Verstoß gegen die PrAngV) sowie falsche Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 9. März 2013

Universal Pictures lässt Urheberrechtsverstöße gegen den Film "Das Bourne Vermächtnis" abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Das Bourne Vermächtnis aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Pictures International Germany aufzuklären.

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Freitag, 8. März 2013

Musikstück "Life is always new" der Band The Disco Boys Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnen gerade im Auftrag der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Life is always new der Gruppe The Disco Boys ab. Das Stück befindet sich u. a. auf dem Sampler Sunshine Life Vol. 44.

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien: Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Außerdem sollten Betroffene eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der GSDR GmbH zu unterrichten.
   
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Donnerstag, 7. März 2013

OLG Düsseldorf verbietet irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

In einem Urteil vom 19. Februar 2013 (Az.: I – 20 U 55/12 – nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einer dentalen Handelsgesellschaft die Werbung für Zahnersatz-Produkte mit Kundenbewertungen auf der Plattform eKomi verboten, sofern dort nicht auch alle Kunden-Bewertungen aufgelistet sind und sich die Werbung nicht an Fachkreise richtet. Die Berufung des Unternehmens wurde folglich zurückgewiesen.

Konkret geht es in dem Fall darum, dass die beklagte Firma "garantiert echte Kundenmeinungen", abgegeben auf eKomi, übernommen hatte. Im Internet-Auftritt des Unternehmens stand ein Link mit der Aufschrift "Kundenauszeichnung eKomi", welcher zur Website der eKomi Ltd. führte.

Dort waren dann Kommentare und Bewertungen von Kunden zu den Produkten der Dentalhandelsgesellschaft zu sehen. Gemäß der Bedingungen des Bewertungsdienstleisters wurden jedoch bloß positive Bewertungen (vier oder fünf Sterne) direkt veröffentlicht, während neutrale oder gar negative Wertungen mit weniger Sternen frühestens nach fünf Tagen aufgeführt wurden.

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf liegt hier eine irreführende Werbung mit Kundenäußerungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor. Das eKomi-Bewertungssystem verhindere eine gleichrangige Berücksichtigung negativer Bewertungen und zeichne dadurch ein verfälschtes, weil übertrieben positives Bild des bewerteten Unternehmens.

Jedem Händler sei im Sinne eines fairen Wettbewerbes also an's Herz gelegt: Wenn schon Werbung mit Kundenrezensionen, dann bitte auch kritische Bemerkungen nicht außen vor lassen! Der Kunde hat ein Recht auf wahrheitsgemäße Informationen.
  
Falls Sie als Onlinehändler eine Abmahnung wegen Nutzung des eKomi-Buttons bekommen haben, wenden Sie sich unverbindlich an uns.

Wir helfen Ihnen sofort weiter!
 
Tel.-Nr.: 0800 4041100


Mittwoch, 6. März 2013

Premium e. K. Handel & Vertrieb setzt sich gegen irreführende Werbung zur Wehr

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma Premium e. K. Handel & Vertrieb gegen einen Online-Händler erfahren.

Gerügt wird ein Verstoß gegen das Werberecht durch vermeintlich irreführende Werbung mit dem Ausdruck "CE-geprüft".

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 5. März 2013

Claudia Schneider lässt Händler auf der Online-Plattform ebay abmahnen

Uns wurde berichtet von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf ebay, die im Namen der Frau Claudia Schneider ausgesprochen wurde.

Gerügt werden fehlerhafte Angaben bzgl. des Fristbeginns beim Widerrufsrecht. Außerdem werden mangelhafte Informationen zum Wertersatz im Falle einer Waren-Rücksendung beanstandet.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Montag, 4. März 2013

Quante-Design GmbH & Co. KG lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler, die im Auftrag der Quante-Design GmbH & Co. KG mit Sitz in Lippetal ausgesprochen wurde.

Beanstandet werden die Verwendung mangelhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sowie ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PrAngV).

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Sonntag, 3. März 2013

Abmahnung im Namen der NB Technologie GmbH wegen irreführender Werbung

Nach unserem Kenntnisstand ließ die NB Technologie GmbH mit Sitz in Gerstetten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler im Bereich "B2C" versenden.

Grund für die Abmahnung sind vermeintlich irreführende Werbeaussagen in Bezug auf Schmuck (mit Edelstahl 316L), der als "nickelfrei" bezeichnet wird.

Der Gegenstandswert liegt gemäß unserer Information bei 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 2. März 2013

Filmwerk "Warm bodies" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Concorde Filmverleih GmbH, ansässig ebenda, wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Warm bodies aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Concorde Filmverleih aufzuklären.

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Freitag, 1. März 2013

Inge Agte lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir wurden in Kenntnis gesetzt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler auf der Plattform ebay, die im Auftrag der Frau Inge Agte ausgesprochen wurde.

Gerügt wird die vermeintliche Gewerblichkeit eines Händlers, der sich fälschlicherweise als Privatverkäufer ausgebe.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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