Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
deckt sich dabei weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien: Es
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages gefordert.
Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Außerdem
sollten Betroffene eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals
ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und
damit verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei
Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung
durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Namen der EMI Music Germany zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!