Sonntag, 24. Februar 2013

Musiktitel "Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Faustmann & Mielke Rechtsanwälte mit Sitz in Trittau spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Firma ARI Media Promotion aus.

Grund sind angebliche Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen von Ina Colada.

Die Vorgehensweise der Faustmann & Mielke Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Ihnen die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Faustmann & Mielke Rechtsanwälte im Namen der Firma ARI Media Promotion zu erläutern.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

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