Montag, 30. September 2013

Abmahnung im Namen der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt)

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die im Auftrage der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Braunschweig gegen einen Händler auf der Online-Plattform eBay (Bereich B2C) ausgesprochen wurde. 

Beanstandet wurde das Fehlen einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung. Der bloße Verweis auf ein 14-tägiges Rückgaberecht sei nicht genug.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 Euro.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt) zu unterrichten.
  
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Samstag, 28. September 2013

Abmahnung im Namen Frau Nicole Uebings

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung berichtet, die im Namen der Frau Nicole Uebing gegen einen eBay-Händler ausgesprochen wurde. 

Gerügt wurden vermeintlich unlautere Angaben zum Vertragsabschluss.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 2.500 €.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung für Frau Nicole Uebing zu unterrichten.
  
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Donnerstag, 26. September 2013

Abmahnung im Namen der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Uns wurde über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, ausgesprochen im Namen der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH mit Sitz in München, berichtet. 

Gerügt wurde eine fehlende EAR-Registrierung (= „stiftung elektro-altgeräte register“) beim Leuchtmittel-Verkauf in einem Onlineshop.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Dienstag, 24. September 2013

Abmahnung: „Fünf Freunde und das Familienwappen“

Wir haben Kenntnis genommen von einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München. Auftraggeber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Es geht dabei um das Hörspiel Fünf Freunde und das Familienwappen; die bekannte Reihe stammt aus der Feder der britischen Autorin Enid Blyton.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 21. September 2013

Thomas Steengard lässt über Anwaltskanzlei Fareds Urheberrechtsverletzungen abmahnen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mahnt im Augenblick für Herrn Thomas Steengard Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musikstück Only Teardrops der Sängerin Emmelie de Forest aus Dänemark ab. 

Die Praxis der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen dem bekannten Vorgehen anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 20. September 2013

Xavier Naidoos Lied „Bei meiner Seele“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Zimmermann & Decker

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt gerade im Auftrag der tonpool Medien GmbH aus Burgwedel Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Song Bei meiner Seele des Künstlers Xavier Naidoo ab. 

Die Vorgehensweise der Zimmermann & Decker Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Donnerstag, 19. September 2013

Urheberrechtsverstöße gegen den Film "Stand Up Guys" werden geahndet

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Stand up guys ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.028,00 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 18. September 2013

Abmahnung im Namen der Uni-Massivbau GmbH & Co. KG

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen im Auftrag der Uni-Massivbau GmbH & Co. KG, berichtet. 

Beanstandet wird die vermeintlich fehlende Grundpreis-Angabe in unmittelbarer Nähe zum Endpreis, was einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) darstelle.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 12.000 €.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Dienstag, 17. September 2013

Abmahnung durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (Handelsbereich "B2C") durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. Kenntnis erlangt. 

Gerügt wurde die Verwendung angeblich mangelhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Nebenabreden und Gerichtsstand.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. zu unterrichten.
  
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Samstag, 14. September 2013

Musiktitel „Hey Now“ von Martin Solveig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Hey Now von Martin Solveig & The Cataracs abmahnen. 

Die Abmahnungen werden über Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet; sie sind nicht als seriös einzustufen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Anwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. So bekommt jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration aufzuklären.
  
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Freitag, 13. September 2013

Film "Pool party for three" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Malibu Media Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Erotikfilm Pool party for three ab. 

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

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Donnerstag, 12. September 2013

Album "Black Ice" der Band AC/DC Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Black Ice der Gruppe AC/DC ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 11. September 2013

Film "Kings of the city" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Firma Tiberius Film Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Kings of the city ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Dienstag, 10. September 2013

Abmahnung im Namen der Lenz Jankuhn Musikprod. GbR aus Berlin

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Auftrag der LJ Recordings Lenz Jankuhn Musikprod. GbR (Bass Planet) mit Sitz in Berlin Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Rebel Heart von Westbam ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages (Höhe: 450 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Sonntag, 8. September 2013

KSM GmbH lässt über Kanzlei Schulenberg & Schenk Urheberrechtsverstöße gegen Film abmahnen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der KSM GmbH mit Sitz in Wiesbaden Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Alien Armageddon – Spaceship Troopers ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 7. September 2013

Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler (Bereich "B2C") durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Kenntnis erlangt. 

Beanstandet wurde eine Irreführung bei der geographischen Herkunftsangabe mit dem Ausdruck "Himalaya Ur-Salz".

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Freitag, 6. September 2013

Filmwerk "Oblivion" als Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die APW Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold und Witte) aus Dortmund mahnen im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Oblivion ab. 

Die Vorgehensweise der APW Rechtsanwälte & Notar entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung im Auftrag Frau Claudia Morgans

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen eBay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Frau Claudia Morgan Kenntnis erlangt. 

Gegenstand des Abmahnschreibens sind widersprüchliche Angaben bezüglich Rückgabe- und Widerrufsrecht.

Der uns berichtete außergerichtliche Streitwert liegt bei 15.000 €.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 4. September 2013

Musikalbum "Shadows" von Lenka Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Namen der Sony Music Germany Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in sogenannten Online-Tauschbörsen an dem Musik-Album Shadows der Sängerin Lenka ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von nunmehr 1.028,00 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte i. A. der Firma Sony Music Entertainment zu unterrichten.
  
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Dienstag, 3. September 2013

Abmahnung im Namen der ProfiDog GbR

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der ProfiDog GbR mit Sitz in Fröndenberg erfahren. 

Gerügt wurde die vermeintlich rechtswidrige Gestaltung eines Angebots mit der Formulierung "TÜV-geprüft".
Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.
Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Profi-Dog GbR zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
  
Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Sonntag, 1. September 2013

Abmahnung im Auftrag der BVH GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma BVH GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf.

Gerügt wurden irreführende Werbung mit dem CE-Zeichen und nicht vorhandene Angaben zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen.
  
Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Mundorf im Auftrag der Firma BVH GmbH zu unterrichten.
  
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