Beanstandet wurde das Fehlen einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung. Der bloße Verweis auf ein 14-tägiges Rückgaberecht sei nicht genug.
Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 Euro.
Vom
Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages gefordert.
Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenfalls
vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen"
aus dem Internet. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt) zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Telefonnummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0