Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten.
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.
Eventuell
weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu
unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Abgemahnte
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden
hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Firma Forever Living Products Germany GmbH zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Telefonnummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0