Wir haben von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Frau Anke Merkens Kenntnis erlangt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte mit Sitz in Schönberg / Holstein.
Beanstandet werden die Verwendung einer nicht mehr aktuellen Version der Widerrufsbelehrung sowie mangelhafte Angaben bezüglich der Vertragstext-Speicherung.
Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.
Eine
der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte
Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben.
Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
Darüber
hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter
Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden.
Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Füllen
Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete
Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
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