Donnerstag, 28. Februar 2013

Tobias Wigger lässt unerlaubte Nutzung eines Bildes abmahnen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler auf der Plattform ebay im Namen des Herrn Tobias Wigger Kenntnis erlangt.

Gegenstand der Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung eines Fotos bezüglich Bodylotion.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Mittwoch, 27. Februar 2013

Abmahnung im Namen der Firma HPI Hobby Products International

Wir wurden über eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Firma HPI Hobby Products International in Kenntnis gesetzt.

Beanstandet wird eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an der Marke "Baja".

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 26. Februar 2013

Photograph Svend-Erik Pedersen lässt unerlaubte Lichtbild-Nutzung abmahnen

Einem unserer Vertragsanwälte liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Unverzagt von Have Partnerschaft von Rechtsanwälten mit Sitz in Hamburg vor.

Diese wurde ausgesprochen im Auftrag des Fotografen Svend-Erik Pedersen, ebenfalls aus Hamburg.
Gegenstand der Abmahnung ist die ohne vorherige Genehmigung des Herrn Pedersen erfolgte Verwendung von Lichtbild-Werken in einem Online-Shop. Daraus ergibt sich neben einem Urheberrechtsverstoß auch eine Verletzung von Pedersens Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Montag, 25. Februar 2013

Abmahnung durch SBR Rechtsanwälte im Namen der RAL gGmbH

Unseren Vertragsanwälten liegt aktuell eine Abmahnung der SBR Schuster Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Standorten in Düsseldorf und Hamburg vor.

Sie wurde ausgesprochen namens und in Vollmacht der RAL gemeinnützige GmbH aus Sankt Augustin. Hierbei handelt es sich um eine Firma, die schon seit 1927 im Bereich von Farben aktiv ist.

Dem Abgemahnten, einem Händler, der u. a. auf der Online-Plattform Amazon tätig ist, wird ein Verstoß gegen die Markenrechte an der geschützten Marke "RAL" vorgeworfen. Dieser soll zustande gekommen sein durch unerlaubte Werbung mit der Bezeichnung "RAL" beim Verkauf von Farbton-Karten. Außerdem wird ihm eine angebliche Verletzung der Firmenrechte der RAL gGmbH zur Last gelegt.

Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.667,60 € zzgl. MwSt. und Auslagen begleichen. Es wird ein recht hoher Gegenstandswert von 250.000 € zugrunde gelegt.

Eventuell weitere "Opfer" einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
  
Beachten Sie daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten sind die bittere Folge.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Sonntag, 24. Februar 2013

Musiktitel "Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Faustmann & Mielke Rechtsanwälte mit Sitz in Trittau spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Firma ARI Media Promotion aus.

Grund sind angebliche Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Sieben Tränen muss ein Mädchen weinen von Ina Colada.

Die Vorgehensweise der Faustmann & Mielke Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Ihnen die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Faustmann & Mielke Rechtsanwälte im Namen der Firma ARI Media Promotion zu erläutern.

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Freitag, 22. Februar 2013

Neuer Song von DJ Antoine ("Bella Vita") Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen

Die Herren Rechte-Inhaber Jens Kindervater und Frank Bülles lassen zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Bella Vita des Musikers DJ Antoine abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Herren Frank Bülles und Jens Kindervater aufzuklären.

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Donnerstag, 21. Februar 2013

ebay-Händler im Auftrag der Frau Anke Merkens abgemahnt

Wir haben von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der Frau Anke Merkens Kenntnis erlangt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen von der Kanzlei v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte mit Sitz in Schönberg / Holstein.

Beanstandet werden die Verwendung einer nicht mehr aktuellen Version der Widerrufsbelehrung sowie mangelhafte Angaben bezüglich der Vertragstext-Speicherung.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Mittwoch, 20. Februar 2013

Deutscher Konsumentenbund e. V. mahnt irreführende Werbung ab

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler durch den eingetragenen Verein Deutscher Konsumentenbund mit Sitz in Hessisch Lichtenau Kenntnis erlangt.

Gerügt wird irreführende Werbung im Zuge des Verkaufs von Schuhen für Kinder. Angeblich wurde ein Testurteil von Ökotest zu Werbezwecken genutzt, obwohl dieses Urteil sich auf ein anderes Paar Kinderschuhe bezog.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Dienstag, 19. Februar 2013

Film "Beauty and the beast" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch MIG Film GmbH

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Beauty and the Beast als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers MIG Film GmbH ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der MIG Film GmbH zu unterrichten.

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Montag, 18. Februar 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Ramon Witter

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler auf der Plattform ebay im Namen des Herrn Ramon Witter Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die Verwendung angeblich mangelhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Eine der Abmahnung eventuell beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. 

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Sonntag, 17. Februar 2013

Andreas Tautorat lässt Verstoß gegen Preisangaben-Verordnung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler auf der Plattform ebay im Namen des Herrn Andreas Tautorat Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird der Verkauf von Parfum ohne Grundpreis-Angabe.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Samstag, 16. Februar 2013

Berlinedia UG lässt mangelhaftes Impressum wettbewerbsrechtlich ahnden

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler im Namen der Berlinedia UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neukölln Kenntnis genommen.

Beanstandet wird die Verwendung einer fehlerhaften Anbieterkennzeichnung (Impressum genannt).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. 

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 15. Februar 2013

Aerosoft GmbH lässt über Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverstöße abmahnen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin mahnt derzeit Verletzungen des Urheberrechtes, u. a. durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen, an dem Computer-Programm City Bus Simulator Gold ab. 

Rechte-Inhaber und Auftraggeber ist die Aerosoft GmbH.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Gefordert ist neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu genießen sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Aerosoft GmbH zu unterrichten.

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Donnerstag, 14. Februar 2013

[kochmesser.de] Import GmbH & Co KG lässt irreführende Werbung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Internet-Plattform ebay durch Rechtsanwalt Christian Schleinkofer mit Sitz in Regenstauf im Namen der [kochmesser.de] Import GmbH & Co KG aus Wildau bei Berlin Kenntnis genommen.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen das Werberecht infolge irreführender Werbung mit der Bezeichnung "Japanisches Kochmesser", obwohl betreffendes Messer angeblich in Taiwan gefertigt worden ist. Es läge demnach eine falsche geographische Herkunftsangabe vor.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 13. Februar 2013

Filmwerk "Episode 50" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Universum Film GmbH aus wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Episode 50.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Universum Film aufzuklären.

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Montag, 11. Februar 2013

Wettbewerbszentrale (Büro München) mahnt Nichtangabe von Zusatzstoffen ab

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler durch die Wettbewerbszentrale Büro München (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.) vor.

Der Abgemahnte vertreibt online u. a. verschiedene Whiskys. Hierbei wird ihm ein vermeintlicher Verstoß gegen die ZZulV ("Zusatzstoff-Zulassungsverordnung") zur Last gelegt.

Der Zusatz eines Farbstoffes ist durch den Ausdruck "mit Farbstoff" kenntlich zu machen, sofern ein Lebensmittel auch an Verbraucher verkauft wird. Im Falle des Abgemahnten wird von der Wettbewerbszentrale beanstandet, dass diverse Whiskys eben keine Kennzeichnung "mit Farbstoff" enthalten haben. Dies wird als Rechtsverletzung angesehen.
  
Nach Meinung unserer Vertragsanwälte ist die vorliegende Abmahnung jedoch unberechtigt, da kein Verstoß gegen die ZZulV und die LMKV vorliegt. Näheres erfahren Sie in einem kostenlosen Info-Telefonat.
  
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Sonntag, 10. Februar 2013

Musiktitel "Gangnam Style" von Psy Gegenstand von Abmahnungen wegen illegaler Verbreitung in Tauschbörsen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin mahnt derzeit Verletzungen des Urheberrechtes durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musiktitel Gangnam Style des südkoreanischen Rappers Psy ab.

Rechte-Inhaber und Auftraggeber ist die DigiRights Administration GmbH.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Gefordert ist neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu genießen sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration zu unterrichten.

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Samstag, 9. Februar 2013

Antonio Dima lässt wettbewerbsrechtlichen Verstoß eines ebay-Händlers ahnden

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay (Bereich "B2C"), ausgesprochen im Auftrag des Herrn Antonio Dima, berichtet.

Gerügt wird die Verwendung einer vermeintlich mangelhaften Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert. Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 4.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie also unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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0800 4041100

Freitag, 8. Februar 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Markus Riess

Uns wurde von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay, ausgesprochen im Auftrag des Herrn Markus Riess (Firma MR-Warenhandel mit Sitz in 36093 Künzell), berichtet.

Gerügt werden mangelhafte Angaben zur Energie-Effizienzklasse bei einem TV-Gerät.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert. 

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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0800 4041100

DigiAds GmbH lässt fehlerhafte Widerrufsbelehrung eines ebay-Händlers abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler auf der Online-Plattform ebay im Namen der DigiAds GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main Kenntnis erlangt.

Zur Beanstandung steht die Verwendung einer ungültigen, weil veralteten Version der Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 7.500 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Donnerstag, 7. Februar 2013

SCHÜTZ Neue Medien GmbH lässt Fehler im Widerrufsrecht abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Rechtsanwälte Estel & Feise mit Sitz in Berlin im Namen der SCHÜTZ Neue Medien GmbH aus Munderkingen Kenntnis erlangt.
 
Beanstandet wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn des Widerrufes.
 
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.
 
Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
 
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.
 
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.
 
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
 
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Mittwoch, 6. Februar 2013

Musikalbum "Ashes" von Kyla La Grange Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH aus. Grund sind angebliche Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikalbum Ashes der britischen Sängerin Kyla La Grange.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Ihnen die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Sony Music Entertainment zu erläutern.

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Dienstag, 5. Februar 2013

Alexei Kusmin lässt Wettbewerbsverstöße auf ebay abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Alexei Kusmin Kenntnis erlangt.

Gerügt werden sowohl falsche Rücksendekosten-Angaben als auch ein Fehler bezüglich der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in einem Angebot auf der Onlinehandel-Plattform ebay (Bereich "B2C").

Verlangt sind vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 7.500 €.

Betroffenen empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Alexei Kusmin zu unterrichten.


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Montag, 4. Februar 2013

EMI Music Germany lässt Urheberrechtsverstöße gegen Matthias Reims Album "Unendlich" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Unendlich des Sängers Matthias Reim ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma EMI Music zu unterrichten.

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Sonntag, 3. Februar 2013

Film "Der Schulausflug" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der G&G Media Foto-Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmwerkes Der Schulausflug in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 2. Februar 2013

Film "Flying swords of a dragon" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks Flying swords of a dragon als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers KSM GmbH ab.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der KSM GmbH zu unterrichten.

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Freitag, 1. Februar 2013

Abmahnungen im Namen des Herrn Thomas Klink durch Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte

Es liegen unseren Vertragsanwälten zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vor, welche die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte mit Sitz in der deutschen Landeshauptstadt Berlin im Namen eines Herrn Thomas Klink ausgesprochen haben. Dieser betreibt einen eigenen Online-Shop (www.spielzeug-berlin.de).

Gerügt werden jeweils Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht gegen Mitbewerber auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Dazu zählen die fehlende Belehrung über den Fristbeginn des Widerrufs und Fehler hinsichtlich der 40-Euro-Klausel. Außerdem werden fehlende Angaben zur Vertragstext-Speicherung angeprangert.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert, wobei in beiden Fällen die Höhe der zu erstattenden Abmahnkosten bei über 700 € liegt.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Werdermann / von Rüden Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Klink zu unterrichten.

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