Die
Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist
weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die
Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (1.298,00 €) gefordert.
Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei
Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung
durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der KSM GmbH zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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