Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlinehändler im Bereich B2C im Namen des Herrn Kay-Uwe Droll Kenntnis erlangt.
Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) bezüglich der Gesamtpreis-Nennung (mit Versandkosten). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €uro.
Die
der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung
sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu
nachteiligen Konsequenzen führen!
Außerdem
sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus
dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets
fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen:
Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch
weitere hohe Kosten.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
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Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer
spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über
die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht
Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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