Donnerstag, 31. Januar 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Dirk Schmoock

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Dirk Schmoock Kenntnis genommen.

Gerügt wird die mangelhafte Hervorhebung der Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop im Handelsbereich "B2C".

Verlangt sind vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 18.000 €.

Betroffenen empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag des Herrn Dirk Schmoock zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Mittwoch, 30. Januar 2013

Moobilo GmbH lässt diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße auf ebay abmahnen

Die Kanzlei Schneider & Beer mit Sitz in Bad Berleburg hat im Namen der Moobilo GmbH aus Oldenburg eine Abmahnung wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandel-Plattform ebay ausgesprochen. Hierzu zählen:
  • fehlende Grundpreis-Angabe
  • fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehler bei der Regelung der Rücksendekosten ("40-Euro-Klausel")
  • fehlender Hinweis zur Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern 
Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Schneider & Beer im Auftrag der Moobilo GmbH zu unterrichten.
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Dienstag, 29. Januar 2013

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung an "Lillifee"

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung erfahren.
  
Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung in einem Online-Shop an der geschützten Marke "Lillifee".

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt. 

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung aufzuklären.
  
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Montag, 28. Januar 2013

Bellona Frankfurt GmbH lässt durch lexTM Rechtsanwälte irreführende Werbung abmahnen

Die Kanzlei lexTM Rechtsanwälte (Dr. Schmitt-Gaedke + Partner) mit Sitz in Frankfurt am Main hat im Namen der Bellona Frankfurt GmbH einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.

Gerügt wurde die angeblich irreführende Werbung beim Verkauf eines Schales auf der Onlinehandel-Plattform ebay. Ein Schal aus dem Material Viskose soll fälschlicherweise als Cashmere-Schal bezeichnet worden sein.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die lexTM Rechtsanwälte im Auftrag der Bellona Frankfurt GmbH zu unterrichten.

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Sonntag, 27. Januar 2013

Warner Music lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Album Tre! der Gruppe Green Day abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Tre! der Gruppe Green Day ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Warner Music zu unterrichten.

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Samstag, 26. Januar 2013

Abmahnung durch Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Die Kanzlei Becker & Haumann Rechtsanwälte hat im Namen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.

Dieser soll zustande gekommen sein infolge des vermeintlich unerlaubten Verkaufes von Fußball-Tickets über die Internethandelsplattform ebay.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Becker & Haumann Rechtsanwälte im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zu unterrichten.

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Freitag, 25. Januar 2013

Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) lässt Urheberrechtsverstoß abmahnen

Die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte hat im Namen des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) und dessen Mitgliedes Markus Kelzenberg eine Urheberrechtsverletzung an einem Produktfoto auf der Onlinehandel-Plattform ebay abgemahnt.

Die Vorgehensweise der Lutz Schroeder Rechtsanwälte deckt sich dabei weitgehend mit der anderer Kanzleien:

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Lutz Schroeder Rechtsanwälte im Auftrag des Verbandes VSGE zu unterrichten.

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Donnerstag, 24. Januar 2013

Urheberrechtliche Abmahnung im Namen der Golfakademie GmbH & Co. KG

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die fink henkel & partner Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Golfakademie GmbH & Co. KG mit Sitz in Ising Kenntnis genommen.

Gegenstand der ausgesprochenen Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung fremder Texte im Rahmen der Bewerbung bzw. des Verkaufes von Golf-Produkten auf der Internethandel-Plattform Tradoria.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die fink henkel & partner Rechtsanwälte im Auftrag der Golfakademie GmbH & Co. KG zu unterrichten.

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Filmwerk "Der Weihnachtshase" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der MIG Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmes Der Weihnachtshase in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) verlangt. 

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Mittwoch, 23. Januar 2013

Malibu Media lässt Urheberrechtsverstöße gegen das Werk "Waterfall emotions" abmahnen

Die Firma Malibu Media LCC lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Waterfall emotions abmahnen.

Die Abmahnungen werden von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 600 €.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Malibu Media LCC aufzuklären.

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Dienstag, 22. Januar 2013

Filmwerk "Der Mandant" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Universum Film GmbH aus wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Der Mandant.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Universum Film aufzuklären.

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Montag, 21. Januar 2013

Klaus Stetter lässt falsche Widerrufsbelehrung abmahnen

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Klaus Stetter.

Davon betroffen ist ein Online-Händler auf der Plattform ebay im Bereich "B2C".
 
Beanstandet wird die Verwendung einer ungültigen (veralteten) Version der Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.
 
Wir empfehlen Ihnen eindringlich, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie erfahrungsgemäß zu Nachteilen führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie in keinem Fall einfach ignorieren! Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.
 
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen des Herrn Klaus Stetter zu unterrichten.
 
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Sonntag, 20. Januar 2013

Musikalbum "Sonne" von Schiller Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Sonne des Künstlers Schiller (Christopher von Deylen) ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.

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Samstag, 19. Januar 2013

Warner Music lässt Urheberrechtsverletzungen an Bruno Mars' Album "Unorthodox Jukebox" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Unorthodox Jukebox des Künstlers Bruno Mars ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Warner Music zu unterrichten.

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Freitag, 18. Januar 2013

Enterhome Ltd. lässt durch MH Rechtsanwälte Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Film Yolki (Happy Rutsch) abmahnen

Die Kanzlei MH Rechtsanwälte mit Sitzen in Speyer und Berlin mahnt zurzeit im Namen der Firma Enterhome Limited Verletzungen des Urheberrechtes ab infolge der unerlaubten Verbreitung des Filmwerkes Yolki (Happy Rutsch) im Rahmen der Nutzung sogenannter Online-"Tauschbörsen".
  
Sie sind abgemahnt worden?
  
Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!
  
Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.
  
Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!
  
Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Informationstelefonat.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Donnerstag, 17. Januar 2013

Filmwerk "Killer Joe" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der WVG Medien GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Killer Joe ab.

Die Vorgehensweise der Sasse & Partner Rechtsanwälte deckt sich dabei weitgehend mit der anderer Kanzleien:

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der WVG Medien GmbH zu unterrichten.

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Mittwoch, 16. Januar 2013

Urheberrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die unerlaubte Verwendung eines Lichtbildes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.
  
Sind auch Sie abgemahnt worden?
  
Dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!
  
Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Dies kann nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung "modifizierter" Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen:

Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe...
  
... ist deshalb der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung.

Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.
  
Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!
  
Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonats [* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters].

Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.
  
Rufen Sie unverbindlich an unter folgender Telefonnummer: 069 / 175377 – 830

Dienstag, 15. Januar 2013

Flers Album "Hinter blauen Augen" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt gerade im Namen des Herrn Patrick Losensky (Künstlername "Fler") Urheberrechtsverletzungen als Folge der unerlaubten Verbreitung seines Musikalbums Hinter blauen Augen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" ab.

Falls Sie abgemahnt wurden, dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.800 €.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!
  
Die der Abmahnung beigefügte, von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies kann weitreichende nachteilige Konsequenzen haben.

Des Weiteren sollte auf die Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser verzichtet werden.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren des Abmahnschreibens bringt Sie in größere Schwierigkeiten: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist daher der vernünftigste Lösungsweg für "Opfer" einer Abmahnung. 

Als ausgewiesene Kenner der Materie Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.
  
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Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen mit der Kanzlei Daniel Sebastian sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer Abmahnung.
  

Montag, 14. Januar 2013

Helga Delaporte lässt Abmahnung gegen eBay-Händler aussprechen

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Helga Delaporte (Helga Delaporte Schuhwaren, 63920 Großheubach).

Davon betroffen ist ein Händler auf der Online-Plattform eBay im Bereich "B2C" (d. h. Händler verkaufen an Privatpersonen).

Beanstandet wird eine ganze Reihe unterschiedlicher Rechtsverstöße, darunter:

– Verwendung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung
– unzureichende Angaben hinsichtlich Vertragstext-Speicherung und Vertragssprache(n)
– fehlende Angaben zum Vertragsschluss
– fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Berichtigung von Eingabefehlern
– Mängel in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert. 

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 25.000 €.

Wir empfehlen Ihnen eindringlich, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie erfahrungsgemäß zu Nachteilen führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie in keinem Fall einfach ignorieren! Als Folge drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen der Frau Helga Delaporte zu unterrichten. 

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Sonntag, 13. Januar 2013

Film "Vivian Schmitt: Zur heißen Theke" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Carvus Law Rechtsanwälte (RA Thomas Link) mit Sitz in Köln mahnt zurzeit im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Vivian Schmitt: Zur heißen Theke ab. 

Die Vorgehensweise der Carvus Law Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Carvus Law Rechtsanwälte im Namen der Firma Silwa Filmvertrieb zu unterrichten.

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Samstag, 12. Januar 2013

Savoy Film GmbH lässt Urheberrechtsverstöße gegen das Werk "Ghetto Days" abmahnen

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Ghetto Days infolge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab.
Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist in diesem Fall die Savoy Film GmbH.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: 

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Firma Savoy Film zu unterrichten.

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Freitag, 11. Januar 2013

Forever Living Products Germany GmbH lässt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Forever Living Products Germany GmbH mit Standorten in Frankfurt am Main und München Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch eine Verletzung des Urheberrechtes an Werbefotos beim Verkauf von "Aloe-Vera"-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Donnerstag, 10. Januar 2013

Album "Push and shove" der Band No Doubt Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Push and shove der Gruppe No Doubt ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 9. Januar 2013

Abmahnung wegen Miniaturbild auf Facebook

Die Gefahr lauert oft im Kleinen: Wir haben Kenntnis erlangt von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die pixel.Law Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung auf Facebook

Der Abgemahnte, welcher eine gewerblich genutzte Facebook-Seite betreibt, soll auf seiner Pinnwand die Miniatur eines geschützten Bildwerkes veröffentlicht haben; diese wurde automatisch generiert. Aber wie konnte es dazu kommen?

Ganz einfach: Der Abgemahnte setzte bei der Nutzung der sogenannten "Teilen"-Funktion den Haken "Kein Miniaturbild" nicht. Die teuere Folge: Auf der Pinnwand seiner Facebook-Seite erschien das Vorschaubild der "geteilten" Seite. 

Dieser Umstand wurde von der Bildrechte-Inhaberin bzw. Fotografin moniert. Sie pochte auf sofortige Entfernung des Bildes sowie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus verlangte sie die Zahlung von Schadenersatz und eine Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (insgesamt 1.746,69 €).

Auch uns liegt ein solches Abmahnschreiben der pixel.Law Rechtsanwälte vor. Jedoch teilen unsere Anwälte die Auffassung des bei "heise.de" zitierten Kollegen Herrn RA Frank Weiß, es liege ein Urheberrechtsverstoß vor, in dieser Allgemeinheit nach aktueller Lage nicht.

Die Plattform Facebook selbst verweist in einer Stellungnahme bloß auf ihre Nutzungsbedingungen, in denen geregelt ist, Rechte anderer zu respektieren, und die außerdem jedem die Möglichkeit offenhalten, sich jederzeit über eine angebliche Verletzung geistigen Eigentums zu beschweren.

Wurden auch Sie "Opfer" einer urheberrechtlichen Abmahnung in Bezug auf Facebook? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Unsere kostenfreie Rufnummer: 0800 4041100

Dienstag, 8. Januar 2013

Firma LyDenti (Michael Ochmann) mit wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma LyDenti (Michael Ochmann) Kenntnis genommen.

Gerügt wird der wettbewerbswidrige Verkauf von Produkten zur Zahnaufhellung (auch Bleaching genannt) über die Onlinehandel-Plattform ebay. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kosmetikverordnung dar.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 50.000 €.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, nichts zahlen!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für "Opfer" einer Abmahnung.
Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
  
Profitieren Sie von unserer Kompetenz!
  
Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die passende Strategie gegen Ihre Abmahnung.
  
Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830 [* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

Sonntag, 6. Januar 2013

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Namen der Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk The Expendables 2 ab.

Die Vorgehensweise der Sasse & Partner Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien:

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Sasse & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Splendid Film GmbH zu unterrichten.

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Freitag, 4. Januar 2013

Wir haben von einer wettbewerbs- und markenrechtlichen Abmahnung im Namen des eingetragenen Vereines FC Gelsenkirchen-Schalke Kenntnis erlangt.

Gerügt wird der vermeintlich nicht lizenzierte Verkauf von Fan-Artikeln über die Onlinehandel-Plattform eBay.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 30.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V. zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 2. Januar 2013

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt derzeit Verletzungen des Urheberrechtes durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musiktitel Bleib wach von Fler & Silla ab.

Rechte-Inhaber und Auftraggeber ist Herr Patrick Losensky (Künstlername "Fler").

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Gefordert ist neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu genießen sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag des Herrn Patrick Losensky zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!