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Dienstag, 24. September 2013

Abmahnung: „Fünf Freunde und das Familienwappen“

Wir haben Kenntnis genommen von einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen wegen Filesharings in Online-Tauschbörsen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München. Auftraggeber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Es geht dabei um das Hörspiel Fünf Freunde und das Familienwappen; die bekannte Reihe stammt aus der Feder der britischen Autorin Enid Blyton.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Sony Music Entertainment zu unterrichten.
  
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Samstag, 21. September 2013

Thomas Steengard lässt über Anwaltskanzlei Fareds Urheberrechtsverletzungen abmahnen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mahnt im Augenblick für Herrn Thomas Steengard Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musikstück Only Teardrops der Sängerin Emmelie de Forest aus Dänemark ab. 

Die Praxis der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen dem bekannten Vorgehen anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen des Herrn Thomas Steengard zu unterrichten.
  
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Freitag, 20. September 2013

Xavier Naidoos Lied „Bei meiner Seele“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Zimmermann & Decker

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt gerade im Auftrag der tonpool Medien GmbH aus Burgwedel Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Song Bei meiner Seele des Künstlers Xavier Naidoo ab. 

Die Vorgehensweise der Zimmermann & Decker Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Kanzlei Zimmermann & Decker im Namen der tonpool Medien GmbH zu unterrichten.
  
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Donnerstag, 19. September 2013

Urheberrechtsverstöße gegen den Film "Stand Up Guys" werden geahndet

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Stand up guys ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.028,00 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 14. September 2013

Musiktitel „Hey Now“ von Martin Solveig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Hey Now von Martin Solveig & The Cataracs abmahnen. 

Die Abmahnungen werden über Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet; sie sind nicht als seriös einzustufen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Anwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. So bekommt jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration aufzuklären.
  
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Freitag, 13. September 2013

Film "Pool party for three" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Malibu Media Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Erotikfilm Pool party for three ab. 

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Donnerstag, 12. September 2013

Album "Black Ice" der Band AC/DC Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Black Ice der Gruppe AC/DC ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Sony Music zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 11. September 2013

Film "Kings of the city" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Firma Tiberius Film Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk Kings of the city ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Dienstag, 10. September 2013

Abmahnung im Namen der Lenz Jankuhn Musikprod. GbR aus Berlin

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Auftrag der LJ Recordings Lenz Jankuhn Musikprod. GbR (Bass Planet) mit Sitz in Berlin Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Rebel Heart von Westbam ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages (Höhe: 450 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Sonntag, 8. September 2013

KSM GmbH lässt über Kanzlei Schulenberg & Schenk Urheberrechtsverstöße gegen Film abmahnen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der KSM GmbH mit Sitz in Wiesbaden Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Alien Armageddon – Spaceship Troopers ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Freitag, 6. September 2013

Filmwerk "Oblivion" als Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die APW Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold und Witte) aus Dortmund mahnen im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Oblivion ab. 

Die Vorgehensweise der APW Rechtsanwälte & Notar entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 4. September 2013

Musikalbum "Shadows" von Lenka Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Namen der Sony Music Germany Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in sogenannten Online-Tauschbörsen an dem Musik-Album Shadows der Sängerin Lenka ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von nunmehr 1.028,00 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Freitag, 30. August 2013

Film "Good Morning Baby" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der Firma Malibu Media Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Erotik-Film Good Morning Baby ab. 

Die Vorgehensweise der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 700 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Dienstag, 27. August 2013

Abmahnungen: "Die Kirche bleibt im Dorf"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in sogenannten Online-Tauschbörsen an dem Film Die Kirche bleibt im Dorf ab. Bei dem Werk handelt es sich um eine schwäbische Mundart-Komödie aus dem Jahr 2012.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

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Donnerstag, 22. August 2013

Filmwerk "Hitchcock" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Hitchcock ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien!

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 16. August 2013

Film "Beautiful Creatures – Eine unsterbliche Liebe" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Beautiful Creatures – Eine unsterbliche Liebe ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

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Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil andernfalls gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Sonntag, 11. August 2013

Film "Pacific Rim" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt zurzeit im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Pacific Rim ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien!

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 27. Juli 2013

Universal Music lässt urheberrechtliche Verstöße gegen das Album "Night Visions" der Band Imagine Dragons abmahnen

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album Night Visions der US-amerikanischen Gruppe Imagine Dragons ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Donnerstag, 25. Juli 2013

Film "Systemfehler – Wenn Inge tanzt" ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

 Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Systemfehler – Wenn Inge tanzt als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber der Abmahnschreiben ist die Firma Splendid Film

Die Vorgehensweise der Sasse & Partner Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 800 Euro gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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