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Sonntag, 8. September 2013

KSM GmbH lässt über Kanzlei Schulenberg & Schenk Urheberrechtsverstöße gegen Film abmahnen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der KSM GmbH mit Sitz in Wiesbaden Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Alien Armageddon – Spaceship Troopers ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma KSM GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Samstag, 31. August 2013

Abmahnung im Namen der Forever Living Products Germany GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.

Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Firma Forever Living Products Germany GmbH zu unterrichten.
  
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