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Freitag, 6. September 2013

Filmwerk "Oblivion" als Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die APW Rechtsanwälte & Notar (Auffenberg, Petzold und Witte) aus Dortmund mahnen im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Oblivion ab. 

Die Vorgehensweise der APW Rechtsanwälte & Notar entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die APW Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Pictures International Germany zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
  
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Samstag, 9. März 2013

Universal Pictures lässt Urheberrechtsverstöße gegen den Film "Das Bourne Vermächtnis" abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht zurzeit Abmahnungen im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk Das Bourne Vermächtnis aus.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Pictures International Germany aufzuklären.

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