Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.
Neben
der Unterzeichnung einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages gefordert.
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte
mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei
einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Sony Music Entertainment zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!
Telefon-Nummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0
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