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Donnerstag, 22. August 2013

Filmwerk "Hitchcock" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Hitchcock ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien!

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Twentieth Century Fox zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 22. Mai 2013

Serie "Homeland" ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an diversen Episoden der ersten Staffel der Serie Homeland ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Twentieth Century Fox zu unterrichten.
  
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Freitag, 19. April 2013

Twentieth Century Fox lässt über Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an der Serie Modern Family (4. Staffel) abmahnen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München spricht Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aus wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an der US-amerikanischen Serie Modern Family (Staffel 4) mit Darsteller Ed O'Neill: weltweit bekannt geworden mit seiner Rolle als "Al Bundy" in "Eine schrecklich nette Familie".

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Wer "nur" eine Folge illegal heruntergeladen hat, soll 471 Euro bezahlen. Für den unerlaubten Download zweier Folgen der Serie sind hingegen 956 Euro verlangt.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Twentieth Century Fox aufzuklären.
  
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