Die Praxis der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen dem bekannten Vorgehen anderer abmahnender Kanzleien.
Neben
der Unterzeichnung einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines
Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.
Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte
mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei
einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen des Herrn Thomas Steengard zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!
Telefon-Nummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0
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