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Samstag, 21. September 2013

Thomas Steengard lässt über Anwaltskanzlei Fareds Urheberrechtsverletzungen abmahnen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mahnt im Augenblick für Herrn Thomas Steengard Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musikstück Only Teardrops der Sängerin Emmelie de Forest aus Dänemark ab. 

Die Praxis der Fareds Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen dem bekannten Vorgehen anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen des Herrn Thomas Steengard zu unterrichten.
  
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Freitag, 20. September 2013

Xavier Naidoos Lied „Bei meiner Seele“ Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch Kanzlei Zimmermann & Decker

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt gerade im Auftrag der tonpool Medien GmbH aus Burgwedel Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Song Bei meiner Seele des Künstlers Xavier Naidoo ab. 

Die Vorgehensweise der Zimmermann & Decker Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Kanzlei Zimmermann & Decker im Namen der tonpool Medien GmbH zu unterrichten.
  
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Samstag, 14. September 2013

Musiktitel „Hey Now“ von Martin Solveig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverstöße durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Hey Now von Martin Solveig & The Cataracs abmahnen. 

Die Abmahnungen werden über Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit Sitz in Berlin ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet; sie sind nicht als seriös einzustufen.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Anwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. So bekommt jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma DigiRights Administration aufzuklären.
  
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Donnerstag, 12. September 2013

Album "Black Ice" der Band AC/DC Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen als Folge von "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Black Ice der Gruppe AC/DC ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist sehr fragwürdig.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Dienstag, 10. September 2013

Abmahnung im Namen der Lenz Jankuhn Musikprod. GbR aus Berlin

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Auftrag der LJ Recordings Lenz Jankuhn Musikprod. GbR (Bass Planet) mit Sitz in Berlin Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Rebel Heart von Westbam ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages (Höhe: 450 €) gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Lenz Jankuhn Musikprod. GbR zu unterrichten.
  
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Mittwoch, 4. September 2013

Musikalbum "Shadows" von Lenka Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt im Namen der Sony Music Germany Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in sogenannten Online-Tauschbörsen an dem Musik-Album Shadows der Sängerin Lenka ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von nunmehr 1.028,00 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Samstag, 27. Juli 2013

Universal Music lässt urheberrechtliche Verstöße gegen das Album "Night Visions" der Band Imagine Dragons abmahnen

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album Night Visions der US-amerikanischen Gruppe Imagine Dragons ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Dienstag, 23. Juli 2013

Phil Wildes Song "Need to know" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

DigiRights Administration GmbH lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Need to know (Extended Mix) von Phil Wilde abmahnen. Die Abmahnungen werden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Freitag, 19. Juli 2013

Musikalbum "Unapologetic" von Rihanna Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album Unapologetic der Sängerin Rihanna ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 10. Juli 2013

Weitere Abmahnungen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Die DigiRights Administration GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musiktitel Must be the love von Arty, Nadia Ali & BT abmahnen. Die Abmahnungen werden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Daniel Sebastian deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
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Montag, 1. Juli 2013

Album "The truth about love" von P!nk Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt gerade im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem erfolgreichen Album The truth about love der US-amerikanischen Sängerin Pink ab. 

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 19. Juni 2013

GSDR GmbH lässt durch Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen versenden

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt gerade im Namen der GSDR GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes Filesharing in Online-Tauschbörsen an dem Musikwerk Hypnotic Tango 2K12 von Master Blaster ab. 

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich dabei im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Samstag, 15. Juni 2013

Zooland Music lässt noch immer über Kanzlei WeSaveYourCopyrights Urheberrechtsverstöße abmahnen

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt zurzeit im Namen der Zooland Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück I'm in love with the DJ von Manian ab. Der Titel befindet sich u. a. auf dem Sampler Deep Dance.

Die Vorgehensweise der Kanzlei WeSaveYourCopyrights deckt sich im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Freitag, 14. Juni 2013

"All the little lights" von Passenger Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Namen der Embassy of Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem bereits im Jahr 2012 erschienenen Album All the little lights des britischen Sängers und Songschreibers Passenger ab. 

Die Vorgehensweise der Kornmeier & Partner Rechtsanwälte deckt sich im Wesentlichen mit derjenigen anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

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Samstag, 6. April 2013

DigiRights Administration lässt nach wie vor durch RA Daniel Sebastian Urheberrechtsverstöße abmahnen

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus der deutschen Landeshauptstadt Berlin mahnt derzeit Verletzungen des Urheberrechtes durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Musikstück Get up von Bingo Players feat. Far East Movement ab.

Verwertungsrechte-Inhaber und Auftraggeber ist die DigiRights Administration GmbH.

Die Vorgehensweise deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Gefordert ist neben einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu genießen sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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