Gerügt wurde die vermeintlich rechtswidrige Gestaltung eines Angebots mit der Formulierung "TÜV-geprüft".
Von
dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung und Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung
eines Pauschalbetrages verlangt.
Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
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