Die
Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht
dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.
Es
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages (Höhe: 450 €) gefordert.
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden
hohe Kosten drohen.
In
der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere
Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich
telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben,
sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu
entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im
Auftrag der Lenz Jankuhn Musikprod. GbR zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Telefon-Nummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0
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