Die Vorgehensweise der Zimmermann & Decker Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.
Es
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrages gefordert.
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und überdies hohe Kosten
drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Fall einer Abmahnung durch die Kanzlei Zimmermann & Decker im Namen der tonpool Medien GmbH zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Telefon-Nummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0
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