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Sonntag, 8. September 2013

KSM GmbH lässt über Kanzlei Schulenberg & Schenk Urheberrechtsverstöße gegen Film abmahnen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt derzeit im Namen der KSM GmbH mit Sitz in Wiesbaden Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Alien Armageddon – Spaceship Troopers ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der gängigen Praxis anderer abmahnender Kanzleien.

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet, weil deren Seriosität sehr fragwürdig ist.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma KSM GmbH zu unterrichten.

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Telefon-Nummer:  0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Samstag, 31. August 2013

Abmahnung im Namen der Forever Living Products Germany GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.

Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Firma Forever Living Products Germany GmbH zu unterrichten.
  
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Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Freitag, 7. Juni 2013

Filmwerk "The Collection – The Collector 2" ist Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt aktuell die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks The Collection – The Collector 2 infolge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber ist die Planet Media Home Entertainment GmbH

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Planet Media Home Entertainment zu unterrichten.
  
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Dienstag, 28. Mai 2013

Filmwerk "Zombie Driller Killer" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen i. A. der Savoy Film GmbH

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt aktuell die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks Zombie Driller Killer infolge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab. Auftraggeber ist die Savoy Film GmbH

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Savoy Film zu unterrichten.
  
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Donnerstag, 4. April 2013

Film "Beasts Of The Southern Wild" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Beasts of the Southern Wild als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab. 

Auftraggeber ist die Firma MFA+ Filmdistribution. Der Film erschien im Jahr 2012; Regie führte Benh Zeitlin.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Dienstag, 19. Februar 2013

Film "Beauty and the beast" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch MIG Film GmbH

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Beauty and the Beast als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers MIG Film GmbH ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Sonntag, 3. Februar 2013

Film "Der Schulausflug" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der G&G Media Foto-Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmwerkes Der Schulausflug in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 2. Februar 2013

Film "Flying swords of a dragon" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks Flying swords of a dragon als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers KSM GmbH ab.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der KSM GmbH zu unterrichten.

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Donnerstag, 24. Januar 2013

Filmwerk "Der Weihnachtshase" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der MIG Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmes Der Weihnachtshase in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) verlangt. 

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Samstag, 12. Januar 2013

Savoy Film GmbH lässt Urheberrechtsverstöße gegen das Werk "Ghetto Days" abmahnen

Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen zurzeit die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Ghetto Days infolge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen ab.
Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist in diesem Fall die Savoy Film GmbH.

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: 

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann.

Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Firma Savoy Film zu unterrichten.

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Freitag, 11. Januar 2013

Forever Living Products Germany GmbH lässt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Forever Living Products Germany GmbH mit Standorten in Frankfurt am Main und München Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch eine Verletzung des Urheberrechtes an Werbefotos beim Verkauf von "Aloe-Vera"-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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