Gerügt wurde die Verwendung angeblich mangelhafter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezüglich Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Nebenabreden und Gerichtsstand.
Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.
Betroffenen
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
da sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Abgemahnte
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!
Telefonnummer: 0 8 0 0 4 0 4 1 1 0 0
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen