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Montag, 29. Juli 2013
Werk "Milfs Seeking Boys 4" ist Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen
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Dienstag, 18. Juni 2013
Firma M.I.C.M. Mircom lässt Abmahnungen versenden
Die Firma M.I.C.M. Mircom lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen infolge sogenannten Filesharings in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Legal Lesbian Seduction abmahnen. Die Abmahnschreiben werden von der Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg verschickt.
Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Ebenfalls mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich noch heute kompetente Hilfe!
Die Vorgehensweise der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien:
Gefordert sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
Abgemahnten
empfehlen wir, eine ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige anwaltliche Beratung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen
führen kann.
Ebenfalls mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte
mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Fall einer Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma M.I.C.M. Mircom aufzuklären.
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Mittwoch, 29. Mai 2013
Lfp Video Group lässt Urheberrechtsverstöße gegen den Film "Barely Legal # 132" abmahnen
Die Firma Lfp Video Group aus
Beverly Hills, USA lässt momentan Urheberrechtsverletzungen infolge
sogenannten Filesharings in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Barely Legal # 132 abmahnen. Die entsprechenden Schreiben werden von der Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg verschickt.
Gefordert
sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages.
Ebenfalls mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
Die Vorgehensweise der Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien:
Abgemahnten
empfehlen wir, eine ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige anwaltliche Beratung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen
führen kann.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, setzt sich einer unserer Anwälte
mit Ihnen in Verbindung, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Fall einer Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Firma Lfp Video Group aufzuklären.
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Freitag, 10. Mai 2013
Filmwerk "TeenieVision – Wild Country Babes" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen
Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mit Sitz in Augsburg sprechen derzeit Abmahnungen im Namen der DBM Video Vertrieb GmbH wegen Urheberrechtsverstößen durch "Filesharing" in Online-Tauschbörsen gegen das Filmwerk TeenieVision – Wild Country Babes aus.
Betroffenen legen wir nahe, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller entspricht dabei im Wesentlichen der anderer Abmahner.
Gefordert
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages.
Betroffenen legen wir nahe, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.
Überdies
sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals
ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und
damit verbunden hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, dann meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Namen der Firma DBM Videovertrieb aufzuklären.
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Samstag, 8. Dezember 2012
Film "Inzest" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen
Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnerschaftsgesellschaft mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes "Filesharing" in Online-Tauschbörsen an dem Filmwerk Inzest ab. Der Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die BB Video GmbH.
Die Vorgehensweise der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller deckt sich weitgehend mit der anderer "Abmahnkanzleien": Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (Höhe hier: 850 €) gefordert.
Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenso vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist fragwürdig.
Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte im Auftrag der Firma BB Video zu unterrichten.
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