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Samstag, 27. Juli 2013

Universal Music lässt urheberrechtliche Verstöße gegen das Album "Night Visions" der Band Imagine Dragons abmahnen

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album Night Visions der US-amerikanischen Gruppe Imagine Dragons ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.
  
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Dienstag, 14. Mai 2013

Album "Dreamchaser" von Sarah Brightman Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt gerade im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album Dreamchaser der Sängerin Sarah Brightman ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.

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Montag, 18. März 2013

Universal Music GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Hell: The Sequel" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Musik-Album / der EP Hell: The Sequel des Künstlerduos Bad Meets Evil (mit Eminem) ab.

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Montag, 4. Februar 2013

EMI Music Germany lässt Urheberrechtsverstöße gegen Matthias Reims Album "Unendlich" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Firma EMI Music Germany Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Unendlich des Sängers Matthias Reim ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Sonntag, 27. Januar 2013

Warner Music lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Album Tre! der Gruppe Green Day abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Tre! der Gruppe Green Day ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Sonntag, 20. Januar 2013

Musikalbum "Sonne" von Schiller Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Sonne des Künstlers Schiller (Christopher von Deylen) ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Samstag, 19. Januar 2013

Warner Music lässt Urheberrechtsverletzungen an Bruno Mars' Album "Unorthodox Jukebox" abmahnen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Unorthodox Jukebox des Künstlers Bruno Mars ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

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Donnerstag, 10. Januar 2013

Album "Push and shove" der Band No Doubt Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Album Push and shove der Gruppe No Doubt ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 

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Dienstag, 11. Dezember 2012

Album "Die Liebe bleibt" von Semino Rossi Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen


Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch mahnt zurzeit im Namen der Universal Music GmbH Verletzungen des Urheberrechtes ab infolge der unerlaubten Verbreitung des Albums Die Liebe bleibt des argentinisch-italienischen Schlager-Barden Semino Rossi im Rahmen der Nutzung sogenannter Online-"Tauschbörsen".
  
Sind auch Sie abgemahnt worden?
  
Jetzt fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200 €.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!
  
Die der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt unterzeichnen; ihr Inhalt ist für Sie meistens nachteilig ausgestaltet.

Außerdem sollte auf die Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus unseriösen Quellen im Internet besser verzichtet werden.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Das Ignorieren einer Abmahnung könnte zu weiteren Problemen führen. In der Konsequenz drohen etwa eine gerichtliche einstweilige Verfügung sowie zusätzliche Kosten.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Weg im Fall einer Abmahnung. Als ausgewiesene Experten im Urheberrecht haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.

  
Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!
  
Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen* Informationstelefonates.

Wir klären Sie darin über unsere Erfahrungen in Bezug auf die Tätigkeit der Rasch Rechtsanwälte auf und erläutern Ihnen unsere Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.

Gerne helfen wir Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 4041100
[* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren Ihres Anbieters]

Sonntag, 18. November 2012

Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Time of my life" der Band 3 Doors Down werden aktuell abgemahnt

Wir möchten Ihnen dieses Mal von einer urheberrechtlichen Abmahnung im Namen der Universal Music GmbH berichten.

Die Universal Music Germany GmbH hat ihren Sitz in Berlin und lässt sich vertreten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, welche bereits seit etlichen Jahren äußerst rege urheberrechtliche Abmahnungen verschickt.  

Was wird denn abgemahnt?

Die Abmahnungen werden ausgesprochen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße gegen das Album Time of my life der Gruppe 3 Doors Down.

Was können Sie tun?

Falls Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch in der genannten oder einer anderen Sache erhalten, dann unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung und bezahlen Sie nicht überstürzt den geforderten Betrag!

Sie können sich jederzeit kostenfrei + unverbindlich bei uns unter der folgenden Rufnummer melden: 

0800/4041100

Oder schreiben Sie uns eine Email: info@it-recht-plus.de