Mittwoch, 16. Januar 2013

Urheberrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die unerlaubte Verwendung eines Lichtbildes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.
  
Sind auch Sie abgemahnt worden?
  
Dann fordert man von Ihnen die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!
  
Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Dies kann nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung "modifizierter" Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen:

Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe...
  
... ist deshalb der vernünftigste Weg im Falle einer Abmahnung.

Als ausgewiesene Experten im Bereich des Urheberrechts haben wir bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen.
  
Profitieren auch Sie von unserer Kompetenz!
  
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Wir unterrichten Sie darin über unsere Erfahrungen sowie die richtige Strategie im Umgang mit Ihrer urheberrechtlichen Abmahnung.
  
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