Dienstag, 8. Januar 2013

Firma LyDenti (Michael Ochmann) mit wettbewerbsrechtlicher Abmahnung

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma LyDenti (Michael Ochmann) Kenntnis genommen.

Gerügt wird der wettbewerbswidrige Verkauf von Produkten zur Zahnaufhellung (auch Bleaching genannt) über die Onlinehandel-Plattform ebay. Dies stellt einen Verstoß gegen die Kosmetikverordnung dar.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 50.000 €.
  
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, nichts zahlen!

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.
  
Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst.

Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.
  
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist der vernünftigste Lösungsweg für "Opfer" einer Abmahnung.
Wir sind in den Bereichen des Wettbewerbsrechts versiert und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
  
Profitieren Sie von unserer Kompetenz!
  
Nutzen Sie unser Angebot für ein kostenloses* Erstgespräch.

Wir informieren Sie darin über unsere bisherige Vorgehensweise und erläutern Ihnen die passende Strategie gegen Ihre Abmahnung.
  
Rufen Sie unverbindlich an unter: 069 / 175377 – 830 [* mit Ausnahme der ggfs. anfallenden Telefongebühren ihres Anbieters]

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