Der Abgemahnte, welcher eine gewerblich genutzte Facebook-Seite betreibt, soll auf seiner Pinnwand die Miniatur eines geschützten Bildwerkes veröffentlicht haben; diese wurde automatisch generiert. Aber wie konnte es dazu kommen?
Dieser Umstand wurde von der Bildrechte-Inhaberin bzw. Fotografin moniert. Sie pochte auf sofortige Entfernung des Bildes sowie die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus verlangte sie die Zahlung von Schadenersatz und eine Erstattung der Rechtsverfolgungskosten (insgesamt 1.746,69 €).
Die Plattform Facebook selbst verweist in einer Stellungnahme bloß auf ihre Nutzungsbedingungen,
in denen geregelt ist, Rechte anderer zu respektieren, und die außerdem
jedem die Möglichkeit offenhalten, sich jederzeit über eine angebliche Verletzung geistigen Eigentums zu beschweren.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
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