Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.
- fehlende Grundpreis-Angabe
- fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
- Fehler bei der Regelung der Rücksendekosten ("40-Euro-Klausel")
- fehlender Hinweis zur Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern
Abgemahnten
empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen
könnte.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbundene hohe Kosten drohen.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Schneider & Beer im Auftrag der Moobilo GmbH zu unterrichten.
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