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Montag, 30. September 2013

Abmahnung im Namen der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt)

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die im Auftrage der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Braunschweig gegen einen Händler auf der Online-Plattform eBay (Bereich B2C) ausgesprochen wurde. 

Beanstandet wurde das Fehlen einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung. Der bloße Verweis auf ein 14-tägiges Rückgaberecht sei nicht genug.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 Euro.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Berger Groß- und Einzelhandels UG (haftungsbeschränkt) zu unterrichten.
  
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Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung im Auftrag Frau Claudia Morgans

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen eBay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Frau Claudia Morgan Kenntnis erlangt. 

Gegenstand des Abmahnschreibens sind widersprüchliche Angaben bezüglich Rückgabe- und Widerrufsrecht.

Der uns berichtete außergerichtliche Streitwert liegt bei 15.000 €.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Montag, 26. August 2013

Abmahnung i. A. der Frau Etienne Wittig durch Obladen Gaessler Rechtsanwälte

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Frau Etienne Wittig, ausgesprochen durch Obladen Gaessler Rechtsanwälte mit Sitz in Brühl, Kenntnis genommen. 

Gerügt wurden eine mangelhafte Widerrufsbelehrung und irreführende Angaben beim Toner-Verkauf.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 14. August 2013

Abmahnung im Namen der Firma Quarz Automotive, Sven Jürisch

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler (Bereich "B2C": Händler verkaufen an Privatpersonen) auf der populären Plattform ebay erfahren. 

Sie wurde ausgesprochen im Namen der Firma Quarz Automotive (Sven Jürisch) mit Sitz in Norderstedt, Schleswig-Holstein.

Beanstandet wurden falsche Rücksendekosten-Angaben (Stichwort 40-Euro-Klausel) und die Verwendung einer ungültigen, weil veralteten Version der Widerrufsbelehrung.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

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Montag, 12. August 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Renate Herrmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler (Bereich "B2C") auf der Plattform Amazon erfahren. Diese wurde ausgesprochen im Namen der Frau Renate Herrmann.

Gerügt wurden ein mangelhaftes Impressum (keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 20.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

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Donnerstag, 8. August 2013

Abmahnung durch Wettbewerbszentrale, Büro Dortmund

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale (Büro Dortmund) Kenntnis erlangt. 

Gerügt wird sowohl die Nutzung falscher AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) als auch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten warten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Dienstag, 30. Juli 2013

Abmahnung im Namen von Unser kleiner Palmenladen (Stefanie Hüttich)

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen eBay-Händler (Bereich "B2C") im Namen der Firma Unser kleiner Palmenladen (Stefanie Hüttich) Kenntnis erlangt. Die Abmahnung wurde von der Kanzlei Maurer & Kollegen Rechtsanwälte ausgesprochen.

Beanstandet wird die vermeintliche Beschränkung des Widerrufsrechts beim Verkauf von Pflanzen-Produkten. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
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Dienstag, 25. Juni 2013

Abmahnung durch Kanzlei Dr. Schenk im Namen der Data Economy UG

Wir haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen ebay-Händler durch die Kanzlei Dr. Schenk (Rechtsanwalt Stephan Schenk) aus Bremen im Namen der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Stuhr zur Kenntnis genommen.

Beanstandet werden neben der vermeintlichen Nutzung zweier verschiedener Widerrufsbelehrungen fehlende Informationen zur Vertragstext-Speicherung und nicht vorhandene Angaben über die Vertragssprache(n).

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Samstag, 22. Juni 2013

Thomas Russer lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Die Spiske & Maisch Rechtsanwälte mit Sitz in Süßen haben im Namen des Herrn Thomas Russer einen Wettbewerbsverstoß eines Händlers auf der Internet-Plattform ebay (Bereich "B2C") abgemahnt. 

Gerügt wurden mangelhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 7.500 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Spiske & Maisch Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Russer zu unterrichten.

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Mittwoch, 12. Juni 2013

Firma Defe-Trade (Dennis Bertram) lässt über Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer mit Sitz in Hannover im Namen der Firma Defe-Trade (Dennis Bertram) Kenntnis erlangt.

Gerügt wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung bzgl. Wertersatz in einem Angebot auf der Onlinehandel-Plattform ebay.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu Nachteilen führen.

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten stehen an.
  
Unsere Vertragsanwälte haben mit it-recht-PLUS die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
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Montag, 10. Juni 2013

Abmahnung im Auftrag des Herrn Dietmar Düppe

Wir haben Kenntnis erlangt über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Dietmar Düppe.

Beanstandet wird die Verwendung einer veralteten, ungültigen Version der Widerrufsbelehrung in einem ebay-Angebot.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Diese könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern es stehen auch weitere hohe Kosten an.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
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Sonntag, 19. Mai 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden sowohl eine fehlende Rückgabe- bzw. Widerrufsbelehrung als auch mangelhafte Informationen zum Kauf-Vertrag.

Eine der Abmahnung beigefügte, schon ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung einer "modifizierten Unterlassungserklärung" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Montag, 13. Mai 2013

VSM Deutschland GmbH lässt fehlerhafte Angaben in ebay-Angebot wettbewerbsrechtlich ahnden

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler im Namen der VSM Deutschland GmbH mit Sitz in Karlsruhe Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben der Verwendung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung auch die Nutzung unzulässiger Klauseln in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 40.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Er wird Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung unterrichten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Montag, 6. Mai 2013

Alexei Kusmin lässt mangelhafte Rücksendekosten-Angaben wettbewerbsrechtlich ahnden

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler erfahren, welche im Auftrag des Herrn Alexei Kusmin ausgesprochen wurde.

Beanstandet werden fehlerhafte Angaben bezüglich der Rücksendekosten (Stichwort: "40-Euro-Klausel").

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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Donnerstag, 18. April 2013

body point products GmbH lässt mangelhafte Widerrufsbelehrung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der body point products GmbH mit Sitz in Düsseldorf Kenntnis erlangt.

Gerügt wird die Verwendung einer ungültigen, weil veralteten Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Donnerstag, 11. April 2013

Alexei Kusmin lässt Ebay-Händler wegen Wettbewerbsverstößen abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler (Bereich B2C), ausgesprochen im Auftrage des Herrn Alexei Kusmin, Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden verschiedene Verstöße: Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, keine Nennung zur Verfügung stehender Vertragssprachen sowie mangelhafte Regelung der Rücksendekosten (Stichwort "40-Euro-Klausel").

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 10. April 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Thorsten Skarbina

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Douglas & Luther im Namen des Herrn Thorsten Skarbina Kenntnis erlangt.

Gerügt wird die Verwendung mangelhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sowie das Fehlen einer Widerrufsbelehrung in einem Angebot auf der Onlinehandel-Plattform Ebay.

Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!
  
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Mittwoch, 27. März 2013

Merkwürdiges Schreiben des Herrn Jan Oliver Siemer (Assessor Jur.)

Einer Kundin unseres Hauses, die u. a. bei Amazon online mit elektronischen Geräten handelt, ging ein Schreiben (datiert auf den 20.03.2013) eines Herrn Ass. Jur. Jan O. Siemer aus Bremen zu.

Darin verweist der Rechtsassessor mit den Schwerpunkten Internet- und Wettbewerbsrecht die Onlinehändlerin auf angebliche Fehler in deren Internet-Auftritt.

So sei etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da unerlaubterweise der Hinweis auf die veraltete BGB-InfoV gebraucht werde.

Herr Siemer hält sich auch nicht damit zurück, mit einem Urteil des OLG Hamm sowie einem Beschluss des LG Bochum die gefährliche Lage unterstreichend , freundlicherweise die vermeintlich korrekte Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist zu nennen.

Welch nette Hilfe mit selbstloser Absicht!

"Durch dieses Schreiben gehen Sie natürlich keinerlei Verpflichtungen ein", erwähnt Jan O. Siemer weiter, und lässt es sich nicht nehmen, um eine kleine Spende in eigener Sache zu bitten. 

Falls man seinen Hinweis als hilfreich erachte, freue er sich über eine Aufwandspauschale.

Aber bitte nicht mehr als 40 €, denn Juristen haben's nicht so nötig ...

"Meine Aktion gegen das Abmahnunwesen im Internet, die sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziert und fortführen lässt, würden Sie damit sehr unterstützen und fördern." 

Es handelt sich um eine originelle Aktion, das muss man Herrn Ass. Jur. Jan Oliver Siemer zugestehen. Doch welches Motiv steckt wirklich hinter dem merkwürdigen Schreiben?

Offenbar wird hier versucht, unter einer Fassade der Art "Robin Hood für Abmahngefährdete" Geld zu verdienen. Über Sinn und Unsinn solcher unaufgefordert in die Welt verschickter Schreiben sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden.


Fakt ist: Wer als Onlinehändler gerne auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seine(n) Shop(s) rechtlich absichern lassen. Wir empfehlen Ihnen hierfür, eines unserer Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie wollen ein individuelles Angebot von uns haben? Kein Problem!
  
http://www.it-recht-plus.de/sichern-sie-sich-ihr-individuelles-angebot-von-it-recht-plus/

Wenn Sie zuerst einen kostenlosen Blick über Ihr aktuelles Online-Angebot wünschen, so registrieren Sie sich für unseren Stresstest! Darin suchen wir nach eventuell vorhandenen Fehlern, die Sie anfällig für teuere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz machen.
  
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Donnerstag, 14. März 2013

Firma KlimaLex lässt fehlerhafte Widerrufsbelehrung abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Firma KlimaLex (Loucas Eftaxias) mit Sitz in Filderstadt Kenntnis erlangt.

Gerügt wird die Nutzung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung im Internet-Auftritt eines Onlinehändlers.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

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Dienstag, 12. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der adviqo AG

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der adviqo AG mit Sitz in Berlin Kenntnis erlangt.

Gerügt werden folgende vermeintlich begangene Vergehen eines Onlinehändlers:
  • Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
  • Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PrAngV)
  • mangelhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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