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Donnerstag, 8. August 2013

Abmahnung durch Wettbewerbszentrale, Büro Dortmund

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale (Büro Dortmund) Kenntnis erlangt. 

Gerügt wird sowohl die Nutzung falscher AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) als auch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Eine der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten warten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
  
0800 4041100

Samstag, 1. Juni 2013

Abmahnung durch Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart Kenntnis erlangt.

Gerügt werden vermeintlich mangelhafte Angaben bezüglich der Zusammensetzung von Fasern.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten können anfallen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Montag, 11. Februar 2013

Wettbewerbszentrale (Büro München) mahnt Nichtangabe von Zusatzstoffen ab

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Onlinehändler durch die Wettbewerbszentrale Büro München (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.) vor.

Der Abgemahnte vertreibt online u. a. verschiedene Whiskys. Hierbei wird ihm ein vermeintlicher Verstoß gegen die ZZulV ("Zusatzstoff-Zulassungsverordnung") zur Last gelegt.

Der Zusatz eines Farbstoffes ist durch den Ausdruck "mit Farbstoff" kenntlich zu machen, sofern ein Lebensmittel auch an Verbraucher verkauft wird. Im Falle des Abgemahnten wird von der Wettbewerbszentrale beanstandet, dass diverse Whiskys eben keine Kennzeichnung "mit Farbstoff" enthalten haben. Dies wird als Rechtsverletzung angesehen.
  
Nach Meinung unserer Vertragsanwälte ist die vorliegende Abmahnung jedoch unberechtigt, da kein Verstoß gegen die ZZulV und die LMKV vorliegt. Näheres erfahren Sie in einem kostenlosen Info-Telefonat.
  
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags gefordert.

Die der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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