Beanstandet werden neben der vermeintlichen Nutzung zweier verschiedener Widerrufsbelehrungen fehlende Informationen zur Vertragstext-Speicherung und nicht vorhandene Angaben über die Vertragssprache(n).
Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.
Abgemahnten
empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene
sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren,
weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten drohen.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Dr. Schenk im Auftrag der Data Economy UG zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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