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Donnerstag, 5. September 2013

Abmahnung im Auftrag Frau Claudia Morgans

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen eBay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Frau Claudia Morgan Kenntnis erlangt. 

Gegenstand des Abmahnschreibens sind widersprüchliche Angaben bezüglich Rückgabe- und Widerrufsrecht.

Der uns berichtete außergerichtliche Streitwert liegt bei 15.000 €.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Namen der Frau Claudia Morgan zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Freitag, 22. März 2013

Claudia Morgan lässt mangelhafte Angaben bezüglich Batterien wettbewerbsrechtlich abmahnen

Uns liegt die Information über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, ausgesprochen im Auftrag der Frau Claudia Morgan gegen einen ebay-Händler im Bereich B2C.

Beanstandet wird sowohl das Fehlen eines Hinweises auf die Rücknahme von Batterien beim Verkauf von batteriebetriebenen Spielzeug-Waren als auch der fehlende Hinweis auf die Pflicht des Verbrauchers, die Batterien ordnungsgemäß zurückzugeben.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
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