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Samstag, 7. September 2013

Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler (Bereich "B2C") durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Kenntnis erlangt. 

Beanstandet wurde eine Irreführung bei der geographischen Herkunftsangabe mit dem Ausdruck "Himalaya Ur-Salz".

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.

Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Sonntag, 18. August 2013

Abmahnung durch Amthor Bücher & Medien (Lucian Amthor)

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Händler aus dem Bereich "B2C" auf dem Portal Amazon erfahren. 

Sie wurde ausgesprochen im Namen der Firma Amthor Bücher & Medien (Lucian Amthor).

Beanstandet wurde der Verkauf von Büchern unter dem festgelegten Preis (Verstoß gegen BuchPrG, Gesetz über die Preisbindung für Bücher).

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Firma Amthor Bücher & Medien, Lucian Amthor zu unterrichten.

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Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Montag, 12. August 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Renate Herrmann

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler (Bereich "B2C") auf der Plattform Amazon erfahren. Diese wurde ausgesprochen im Namen der Frau Renate Herrmann.

Gerügt wurden ein mangelhaftes Impressum (keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 20.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Frau Renate Herrmann zu unterrichten.
  
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Freitag, 2. August 2013

Fabian Gründel lässt Amazon-Händler abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Grosse, Gottschick + Partner Rechtsanwälte im Namen des Herrn Fabian Gründel Kenntnis erlangt. 

Betroffen ist ein Händler auf der Online-Plattform Amazon (Bereich "B2C").

Gerügt wird der vermeintliche Verkauf des Videospiels "World War Zero – Iron Storm" ohne vorherige Altersverifikation des Käufers.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 12.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten warten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Montag, 24. Juni 2013

Spielwelt GmbH lässt Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz in einem Amazon-Angebot abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Spielwelt GmbH mit Sitz in 72639 Neuffen Kenntnis erlangt. 

Gerügt wird eine Verletzung des BuchPrG (Buchpreisbindungsgesetz) beim Bücher-Verkauf (Verlag Ravensburger) auf der Onlinehandel-Plattform Amazon (Bereich "B2C").

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Montag, 3. Juni 2013

Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) lässt Amazon-Händler abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Kosmetik Institut Weissert e. K. (Ebru Küveytli) Kenntnis genommen.

Gerügt wird die fehlende Angabe des Grundpreises beim Kosmetikprodukt-Vertrieb auf der Onlinehandel-Plattform Amazon im Bereich "B2C".

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!

Außerdem sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern es stehen auch weitere hohe Kosten an.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus. Danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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Samstag, 30. März 2013

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Tobias Schmitz

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler bei Amazon (Bereich "B2C") im Namen des Herrn Tobias Schmitz Kenntnis erlangt.

Grund der Rüge ist der vermeintlich fehlende Ausweis des Grundpreises in Bezug auf den Verkauf von Party-Absperrbändern.

Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung dar.

Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 10.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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Mittwoch, 27. März 2013

Merkwürdiges Schreiben des Herrn Jan Oliver Siemer (Assessor Jur.)

Einer Kundin unseres Hauses, die u. a. bei Amazon online mit elektronischen Geräten handelt, ging ein Schreiben (datiert auf den 20.03.2013) eines Herrn Ass. Jur. Jan O. Siemer aus Bremen zu.

Darin verweist der Rechtsassessor mit den Schwerpunkten Internet- und Wettbewerbsrecht die Onlinehändlerin auf angebliche Fehler in deren Internet-Auftritt.

So sei etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, da unerlaubterweise der Hinweis auf die veraltete BGB-InfoV gebraucht werde.

Herr Siemer hält sich auch nicht damit zurück, mit einem Urteil des OLG Hamm sowie einem Beschluss des LG Bochum die gefährliche Lage unterstreichend , freundlicherweise die vermeintlich korrekte Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist zu nennen.

Welch nette Hilfe mit selbstloser Absicht!

"Durch dieses Schreiben gehen Sie natürlich keinerlei Verpflichtungen ein", erwähnt Jan O. Siemer weiter, und lässt es sich nicht nehmen, um eine kleine Spende in eigener Sache zu bitten. 

Falls man seinen Hinweis als hilfreich erachte, freue er sich über eine Aufwandspauschale.

Aber bitte nicht mehr als 40 €, denn Juristen haben's nicht so nötig ...

"Meine Aktion gegen das Abmahnunwesen im Internet, die sich ausschließlich durch freiwillige Zahlungen finanziert und fortführen lässt, würden Sie damit sehr unterstützen und fördern." 

Es handelt sich um eine originelle Aktion, das muss man Herrn Ass. Jur. Jan Oliver Siemer zugestehen. Doch welches Motiv steckt wirklich hinter dem merkwürdigen Schreiben?

Offenbar wird hier versucht, unter einer Fassade der Art "Robin Hood für Abmahngefährdete" Geld zu verdienen. Über Sinn und Unsinn solcher unaufgefordert in die Welt verschickter Schreiben sollte sich jeder sein eigenes Urteil bilden.


Fakt ist: Wer als Onlinehändler gerne auf der sicheren Seite sein möchte, sollte seine(n) Shop(s) rechtlich absichern lassen. Wir empfehlen Ihnen hierfür, eines unserer Angebote in Anspruch zu nehmen. Sie wollen ein individuelles Angebot von uns haben? Kein Problem!
  
http://www.it-recht-plus.de/sichern-sie-sich-ihr-individuelles-angebot-von-it-recht-plus/

Wenn Sie zuerst einen kostenlosen Blick über Ihr aktuelles Online-Angebot wünschen, so registrieren Sie sich für unseren Stresstest! Darin suchen wir nach eventuell vorhandenen Fehlern, die Sie anfällig für teuere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz machen.
  
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Donnerstag, 7. Februar 2013

SCHÜTZ Neue Medien GmbH lässt Fehler im Widerrufsrecht abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Rechtsanwälte Estel & Feise mit Sitz in Berlin im Namen der SCHÜTZ Neue Medien GmbH aus Munderkingen Kenntnis erlangt.
 
Beanstandet wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn des Widerrufes.
 
Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.
 
Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
 
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.
 
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.
 
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
 
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
 
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Freitag, 11. Januar 2013

Forever Living Products Germany GmbH lässt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Forever Living Products Germany GmbH mit Standorten in Frankfurt am Main und München Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch eine Verletzung des Urheberrechtes an Werbefotos beim Verkauf von "Aloe-Vera"-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
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