Gerügt
wird die Verwendung mangelhafter AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
sowie das Fehlen einer Widerrufsbelehrung in einem Angebot auf der
Onlinehandel-Plattform Ebay.
Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 15.000 €.
Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen!
Darüber
hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter
Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden.
Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
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geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat
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