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Samstag, 22. Juni 2013

Thomas Russer lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Die Spiske & Maisch Rechtsanwälte mit Sitz in Süßen haben im Namen des Herrn Thomas Russer einen Wettbewerbsverstoß eines Händlers auf der Internet-Plattform ebay (Bereich "B2C") abgemahnt. 

Gerügt wurden mangelhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich Fristbeginn.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 7.500 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Spiske & Maisch Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Thomas Russer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Mittwoch, 24. April 2013

IDO Verband lässt eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Verstöße auf Ebay abmahnen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Ebay-Händler durch den IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e. V.) Kenntnis erlangt.

Beanstandet werden folgende angeblich begangene Rechtsverletzungen:
  • in die Irre führende Aussagen mit "versicherter Versand"
  • Nennung widersprüchlicher Widerrufsfristen
  • Verstoß gegen Preisangaben-Verordnung (PAngV)
  • Nutzung mangelhafter Widerrufsbelehrung
Die der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Des Weiteren sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist generell fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie teuer zu stehen kommen: Nicht nur eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, sondern auch weitere hohe Kosten.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben, damit Sie sich auf Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand entscheiden können.
  
Füllen Sie bequem unser Kontaktformular aus, danach wird sich einer unserer spezialisierten Anwälte bei Ihnen melden. Er klärt Sie gründlich über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung auf und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  
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