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Dienstag, 19. Februar 2013

Film "Beauty and the beast" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen durch MIG Film GmbH

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes Beauty and the Beast als Folge von sogenanntem "Filesharing" in Online-Tauschbörsen im Namen des Auftraggebers MIG Film GmbH ab. 

Die Vorgehensweise der Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu betrachten sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der MIG Film GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Donnerstag, 24. Januar 2013

Filmwerk "Der Weihnachtshase" Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der MIG Film GmbH Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die illegale Verbreitung des Filmes Der Weihnachtshase in sogenannten "Tauschbörsen" im Internet.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages (1.298,00 €) verlangt. 

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!