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Samstag, 31. August 2013

Abmahnung im Namen der Forever Living Products Germany GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen ebay-Händler (Bereich "B2C") im Auftrag der Forever Living Products Germany GmbH erfahren. Sie wurde ausgesprochen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.

Gerügt wurde ein vermeintlicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien infolge des Online-Verkaufes von Aloe-Vera-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Eventuell weiteren Betroffenen empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch mit Vorsicht zu behandeln sind "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der Firma Forever Living Products Germany GmbH zu unterrichten.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

Freitag, 11. Januar 2013

Forever Living Products Germany GmbH lässt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnung gegen einen Amazon-Händler durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Namen der Forever Living Products Germany GmbH mit Standorten in Frankfurt am Main und München Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird neben einer mangelhaften Widerrufsbelehrung auch eine Verletzung des Urheberrechtes an Werbefotos beim Verkauf von "Aloe-Vera"-Produkten.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
  
Wenn Sie also unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
  
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!