Grund der Rüge ist der vermeintlich fehlende Ausweis des Grundpreises in Bezug auf den Verkauf von Party-Absperrbändern.
Dies stelle einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung dar.
Der uns berichtete Gegenstandswert in diesem Fall beträgt 10.000 €.
Eine
der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten
Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen
Konsequenzen führen.
Darüber
hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter
Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden.
Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
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