Gerügt werden folgende vermeintlich begangene Vergehen eines Onlinehändlers:
- Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
- Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PrAngV)
- mangelhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Eine
der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten
Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen
Konsequenzen führen.
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Füllen
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