Beanstandet wird eine Verletzung der Preisangaben-Verordnung durch fehlende Nennung des Grundpreises beim Endpreis hinsichtlich des Vertriebes von Klebebändern.
Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.
Eine
der Abmahnung beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung
sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu
nachteiligen Konsequenzen führen.
Darüber
hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter
Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden.
Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
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