Grund für die Abmahnung sind vermeintlich irreführende Werbeaussagen in Bezug auf Schmuck (mit Edelstahl 316L), der als "nickelfrei" bezeichnet wird.
Der Gegenstandswert liegt gemäß unserer Information bei 20.000 €.
Eine
der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten
Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen
Konsequenzen führen.
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist nämlich fragwürdig.
Beachten
Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten
bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten
drohen.
Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Füllen
Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die
geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite stehen.
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