Gerügt wird eine vermeintliche Verletzung der Rechte an der Marke "Shiva Auge" in einem Online-Shop.
Des Weiteren sieht sich der Abgemahnte der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgesetzt. Er soll überdies entstandene Rechtsverfolgungskosten begleichen.
Eventuell
weitere "Opfer" einer solchen Abmahnung sollten eine beigefügte und
ausformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft
unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.
Darüber hinaus sollte von der Verwendung "modifizierter Unterlassungserklärungen" aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist stets fragwürdig.
Beachten Sie
daher zwingend die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt
ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung bringt Sie nämlich in größere
Schwierigkeiten: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe
Kosten sind die bittere Folge.
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