Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München spricht zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH aus wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk The Grey.
Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entspricht im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.
Gefordert
sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-
und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages in Höhe von 956 €.
Betroffenen
empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben,
da sie zu Nachteilen führen könnte.
Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.
Überdies
sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals
ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und
damit verbunden hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft Sie einer unserer
Vertragsanwälte zurück, um über die geeignete Vorgehensweise im Falle
einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Namen der Firma Universum Film aufzuklären.
Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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