Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung erfahren, ausgesprochen im Auftrag der Internetmarketing Bielefeld GmbH gegenüber einem Online-Händler.
Gerügt wird angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff "Alternativprodukt" beim Vertrieb von Tonern.
Von
dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung
entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 20.000 €.
Wir
empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Außerdem
sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals
ignorieren! Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung
und damit verbunden hohe Kosten.
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Wenn
Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer
Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im
Falle einer Abmahnung im Namen der Firma Internetmarketing Bielefeld zu unterrichten.
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!
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