Freitag, 7. Dezember 2012

EU-Outlet Ltd. lässt Wettbewerbsverstöße abmahnen


Uns wurde vor kurzem von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Auftrag der Firma EU-Outlet Ltd. (Geschäftsführerin Nadja Schaumann), Cäcilienstr. 11 - 15, 59759 Arnsberg berichtet. Die EU-Outlet Ltd. verkauft auf der Homepage "www.eu-outlet.de" u. a. Heizkörper.

Beanstandet wird eine Reihe verschiedener Verstöße: z. B. bei den Angaben zur Gewährleistung und Haftung sowie zu den Versandkosten und Lieferfristen.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.
Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 30.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden. 


Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Link im Namen der EU-Outlet Ltd. zu unterrichten.
 
Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

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