Dienstag, 4. Dezember 2012

Elite Film AG lässt durch Kanzlei Schutt, Waetke Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "The Hunter" abmahnen


Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte mit Sitz in Karlsruhe spricht zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Elite Film AG aus wegen Urheberrechtsverletzungen durch "Filesharing" in Online-"Tauschbörsen" an dem Filmwerk The Hunter aus dem Jahre 2011.

Die Vorgehensweise der Schutt, Waetke Rechtsanwälte entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Namen der Firma Elite Film AG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

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